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Leitlinien

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ – Grundgesetz, Artikel 2

 

Selbstverständnis

Häusliche Gewalt und andere Formen der Gewalt gegenüber Frauen sind gesellschaftliche Probleme, denen patriarchale und menschenverachtende Denkweisen, Werte, Strukturen und Handlungen zugrunde liegen. Häusliche Gewalt wird vorwiegend von Männern gegen Frauen und ihre Kinder ausgeübt. Häusliche Gewalt findet weltweit in allen gesellschaftlichen Ebenen statt. Sie weist auf Machtungleichheit, Diskriminierung, Benachteiligung sowie Ausbeutung von Frauen und Kindern. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Gewalt als Menschenrechtsverletzung anerkannt und sanktioniert wird sowie für einen Rechtsanspruch auf Hilfe für Frauen und Kinder.

 

Aufgaben

  1. Unterhaltung eines geschützten Hauses für Frauen und ihre Kinder nach erlebter häuslicher Gewalt
  2. Unterstützende Beratungen und Begleitungen für von Gewalt betroffene Frauen
  3. Informationsangebote für Fragen zur häuslichen Gewalt
  4. Öffentlichkeitsarbeit

 

Schutz, Sicherheit, Anonymität

Von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder finden bei uns Zuflucht, Schutz, Sicherheit sowie fachliche Beratung und Begleitung. Der Schutz wird gewährt, solange die Bedrohung anhält, bis die Frau stabilisiert ist und sie mit Ihren Kindern ihr Leben außerhalb des Frauenhauses weiterführen kann. Der Schutz wird gewährleistet u.a. durch die Anonymisierung des Frauenhauses und die Schweigepflicht aller Mitarbeiterinnen.

 

Parteilichkeit

Träger und Mitarbeiterinnen positionieren sich in der Unterstützung der Frauen und Kinder gegen jede Form von Gewalt und Diskriminierung. Wir arbeiten parteilich mit und für von Gewalt betroffenen Frauen, indem wir auf deren Seite stehen, deren Positionen nach außen vertreten und ihnen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche helfen. Die Selbstreflexion der Frau ist notwendiger Bestandteil des Beratungs- und Begleitprozesses. Mit Tätern arbeiten wir nicht direkt zusammen.

 

Hilfe zur Selbsthilfe

Während ihres Aufenthaltes im Frauenhaus erhalten Frauen Hilfen zur Wahrnehmung und Akzeptanz ihrer eigenen Bedürfnisse und Interessen, die die Grundlagen sind zum Aufbau ihrer eigenverantwortlichen und unabhängigen Existenz. Dabei werden sie von Fachfrauen begleitet. Die im Frauenhaus lebenden Frauen tragen die volle Verantwortung für sich, ggf. für die Erziehung ihrer Kinder und die Organisation ihres Alltags.

 

Grundhaltung

Unsere Haltung ist geprägt von Sorgfalt, Wertschätzung und Respekt gegenüber Menschen und Ressourcen. Wir akzeptieren Unterschiedlichkeit im Denken und Verhalten bis zur Grenze der Verletzbarkeit anderer.

Die Arbeit wird durch folgende Leitlinien geprägt:

  • Wahlfreiheit: Die Frauen entscheiden selbst, ob und welches der Hilfsangebote sie wie lange in Anspruch nehmen wollen.
  • Anonymität: Die Adresse des Frauenhauses wird aus Gründen des Schutzes der Frauen und deren Kinder nicht öffentlich bekannt gegeben. Alle gesetzlichen und internen Regelungen des Datenschutzes werden nachvollziehbar umgesetzt.
  • Ganzheitlichkeit und Ressourcenorientiertheit: Im Unterstützungsprozess werden die gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder in ihrem gesamten Lebenszusammenhang mit ihren Stärken, Fähigkeiten, Bedarfen und Ambivalenzen gesehen. Die Hilfe orientiert sich an den individuellen Handlungs- und Entscheidungsspielräumen der Betroffenen und dient dem Höchstmaß an Aktivität und Teilhabe.
  • Interkulturelle Kompetenz und Vielfalt: Die Mitarbeiterinnen nehmen die gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder in ihrer (u.a. kulturellen) Vielfältigkeit wahr, respektieren diese und richten die Unterstützungsangebote an deren Bedürfnissen aus.

Qualität

Die Arbeit mit von Gewalt betroffenen Frauen erfordert ein Höchstmaß an personeller, sozialer, pädagogischer, psychologischer sowie sozialarbeiterischer Kompetenz. Diesem Anspruch werden wir gerecht durch Mitarbeiterinnen mit entsprechenden fachlichen Ausbildungen, Berufserfahrung, begleitenden Fortbildungen, Supervision und Kollegialität.